Wissenswertes

Ab an die Leine - Leinenpflicht in Deutschland

23 May, 2019

Ab an die Leine - Leinenpflicht in Deutschland

Denn wer kennt das nicht? Wir unternehmen einen gemütlichen Spaziergang durch den Wald oder am Kanal. Was bietet sich auf der weitläufigen Fläche mehr an, als den eigenen Hund ohne Leine laufen zu lassen? Ihm mehr Platz zum Schnüffeln oder Austoben zu geben. Doch gerade dies kann zu bestimmten Zeiten und in vielen Bundesländern für Probleme sorgen.

Was steckt hinter der Leinenpflicht? Warum gibt es sie?

Bei uns, hier in Niedersachsen, muss unser geliebter Vierbeiner während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit angeleint bleiben. Diese ist vom 1. April bis zum 15. Juli. Während dieser Zeit brüten die Vögel (wie Rotkelchen und Lärche) und das Wild (wie Rehe, Dachse und Feldhasen). Sie bringen ihren Nachwuchs zur Welt und sollen diesen geschützt großziehen können, ohne dass ein daher gelaufener Hund z.B. das Nest eines Rotkelchen aufstöbert, die Mutter verjagt und somit das Nest erkaltet. Oder unser Hund an einem jungen Wildtier schnuppert, dieses von der Mutter nicht mehr angenommen und verstoßen wird, weil es nach Hund riecht.

Deshalb ist es einmal mehr wichtig, darauf zu achten, dass unsere Hunde in der Brut- und Setzzeit in freien Geländen wie im Wald, auf Feldwegen, an Gewässern und Wiesen angeleint bleiben. In Naturschutzgebieten herrscht größtenteils das ganze Jahr über Leinenpflicht. Ihren nötigen Auslauf können unsere Hunde aber auch an der Leine bekommen.

Hierzu empfehlen wir lange Arbeits- oder Schleppleinen, die eine Länge bis 15 m haben können. Der Hund kann auf Spaziergängen mal kürzer gehalten werden, wenn z.B. ein Fahrradfahrer vorbei geradelt kommt.

Auf freier Fläche kann unser Hund sich, dank der langen Leine, mit seinem Lieblingsspielzeug immer noch austoben oder baden gehen. Er sollte aber stets in unserem Einwirkunsgbereich bleiben und nicht im Gestrüpp streunen und versehentlich auf ein Nest oder Jungtier stoßen.

Gibt es Ausnahmen?

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind wenige spezielle Hunde wie z.B. Blindenführ-, Hüte-, Polizei- und Jagdhunde. Auch sieht die Leinenpflicht Ausnahmen auf privaten Flächen vor. Wir dürfen unsere Hunde auf unserem eigenen Grundstück z.B. im Garten oder auf dem Hof frei herumlaufen lassen, ohne Gefahr zu laufen bestraft zu werden. Ähnlich sieht es mit Hundefreilaufplätzen aus. Allerdings sollte hier vorher bei der jeweiligen Gemeinde gefragt werden, denn diese kann individuell für sich entscheiden, ob hier ein Hund während der Leinenpflicht frei herumlaufen darf.

Jedes Bundesland hat eine andere Regelung

Gerade wenn die Tage sonniger und wärmer werden, zieht es uns mit unserem Vierbeiner immer mehr nach draußen. Vielleicht springen wir spontan ins Auto und fahren dann zu einem anderen, uns unbekannten See. Wie schnell sind wir von uns aus doch gleich im nächsten Bundesland. Sehr oft wird während der Reisefreude nicht über eventuelle andere Bestimmungen nachgedacht. Doch gerade die Zeit der Leinenpflicht wirft für jedes Bundesland komplett andere und individuelle Richtlinien auf.

  • Nordrhein-Westfalen zum Bespiel erlaubt es einem Hund im Wald frei herum zu laufen, so lange die Wege eingehalten werden. In allen anderen Bereichen ist der Hund grundsätzlich komplett an der Leine zu führen.
  • Hamburg schreibt einen allgemeinen Leinenzwang vor. Ausnahmen sind speziell ausgewiesene Fläche wie z.B. ein Hundeplatz. Überall anders, auch auf Waldwegen, gilt es den Hund an der sehr kurzen Leine zu halten, außer er hat einen Eignungstest gemeistert.
  • In Bremen beginnt dagegen die Schonzeit bereits ab dem 15. März, anstatt wie bei uns am 1.4.

Nicht nur die Länder haben unterschiedliche Bestimmungen zur Leinenpflicht. Auch Städte und Ortschaften können individuelle Regelungen treffen. Im nahe gelegenen Osnabrück herrscht zum Beispiel ganzjährige Leinenpflicht. Dies gilt auch für die Wälder um die Stadt, die Innenstadt, sowie den Bürgerpark.

Informieren ist hierbei ratsam

Dies sind nur einige Beispiele und wir lesen bereits, dass es enorme Unterschiede gibt. Ist unsere Spazierfahrt oder Urlaub noch so spontan, sollte daran gedacht werden. Wir alle haben ein Handy zur Hand und können es notfalls unterwegs, auf einem Parkplatz oder in der Unterkunft selber in Erfahrung bringen. Was wäre dies sonst für ein gelungener Ausflug, der eigentlich Spaß machen sollte?  

Bußgeld

Eine Nichtbeachtung der Leinenpflicht kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Jagdberechtigte Personen dürfen auf den nun „wildernden Hund“ schießen und ihn gar töten, wenn der Hundehalter nicht in dem Einwirkungsbereich des eigenen Hundes ist. Auch eine saftige Geldstrafe kann ein tiefes Loch ins Portemonnaie reißen. Sehr oft bleibt die Geldstrafe im zwei bis dreistelligen Bereich, kann sich aber maximal auf 5.000 Euro belaufen. Hier spielen Wiederholungstaten, Orte und Schwere dieser Ordnungswidrigkeit eine große Rolle.

Wir lassen unseren Hund zum gegenseitigen Wohlergehen lieber die dreieinhalb Monate bei uns in Niedersachen angeleint und informieren uns über das jeweilige Ziel unserer Reise. Nur so können wir unbeschwert genießen. Denn seien wir mal ehrlich, Spaß kann man auch an der Leine haben.

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