Egal ob Hund oder Katze
Unsere Haustiere sind zu einem unverzichtbaren Familienmitglied geworden. Da steht es außer Frage, dass sie mit uns in den Urlaub kommen. Denn nur dann ist es auch ein Familienurlaub und keiner muss alleine Zuhause bleiben. Wie soll unsere Stupsnase auch verstehen, dass sie in dieser Zeit alleine Zuhause bleibt oder die Zeit in einer Tierpension verbringen soll? Wir, unsere Kinder und unser Haustier werden uns wohl alle gegenseitig vermissen. Es gibt inzwischen so viele tolle Urlaubsangebote mit unserem Vierbeiner. Sowohl Hunde als auch Katzen, können uns unter bestimmten Voraussetzungen begleiten.
Was gilt es zu beachten?
Folgende Einreisebestimmungen sind Teil der EU Länder:
- Zum einem wird vorgeschrieben, dass unser Haustier gekennzeichnet ist. Alle Tiere, die bis zum 3. Juli 2011 eine gut lesbare Tätowierung bekommen haben, dürfen diese weiterhin behalten, ohne zusätzlich einen Mikrochip besitzen zu müssen. Alle anderen müssen seit dem 4. Juli 2011 einen Mikrochip haben, wenn sie verreisen wollen. Die jeweilige Identifizierungsnummer muss im europäischen Heimtierausweis notiert sein.
- Des Weiteren wird eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben, die im Heimtierausweis notiert sein muss. Hat unser Welpe seine erste Tollwutimpfung bekommen, muss diese innerhalb der EU mindestens 21 Tage zurückliegen, um gültig zu sein. Dies ist der angegebene Zeitraum, in dem sich der Impfschutz im Körper ausgebildet hat. Die Tollwutimpfung muss stets auf dem aktuellen Stand sein und aufgefrischt werden.
Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die über drei Monate sind. Maximal fünf Tiere dürfen auf private Reise mitgenommen werden.
Spezielle Sonderregelungen
Einige Länder besitzen zudem länderspezifische Sonderregelungen, die es ebenfalls zu beachten gilt. Hier einige Bespiele:
- Wird beispielsweise für den Urlaub die EU verlassen, so muss vor Abreise in den Urlaub der Tollwut Titer bestimmt werden. Dieser Titer ist für die Widereinreise in die EU notwendig. Andernfalls wird die Rückkehr verhindert, bis der Titer vorliegt und eine drei monatige Wartefrist verhängt.
- Manche Länder wie z.B. Schweden schreiben bei Einreise die Zollanmeldung unseres Tieres vor. Auf der Seite des jeweiligen Zollamtes können wir unser Tier ganz bequem vor dem Urlaub von Zuhause aus anmelden und die ausgefüllten Zollunterlagen mitnehmen. So vermeiden wir wenigstens einen möglichen Stress- oder Verzögerungsfaktor auf der Reise und können bequem in die Spur, der nicht zu Verzollenden wechseln, anstatt uns erst zum Anmelden anstellen zu müssen.
- Eine bescheinigte Bandwurmbehandlung z.B. für die Reise nach Großbritannien, muss vom Tierarzt erfolgen. Sie muss in einem Rahmen von 1-5 Tagen vor der Einreise erfolgt sein. Dabei müssen im Impfpass genaue Angaben vom Hersteller des Präparates und dessen Namen, sowie Datum und Uhrzeit der Verabreichung dokumentiert werden. Auch Stempel und Unterschrift des Tierarztes dürfen nicht fehlen.
- Hunden mit einer kopierten Rute oder kopierten Ohren kann z.B. in der Schweiz die Einreise verwehrt werden. Meistens wird allerdings für Urlaube oder Kurzaufenthalte eine Ausnahme erteilt. Der Zoll entscheidet jeweils individuell, ob eine Ausnahmeregelung vorliegt.
Manche Länder schließen bestimmte Hunderassen wie z.B. Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Japanese Tosa, Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, uvm. aus. Davon ausgenommen können allerdings Hunde sein, die nur zur Durchreise sind. Diesen wird die Weiterfahrt unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Hier entscheidet jedes Land anders.
Jedes Land hat seine eigenen Einreisebestimmungen
Wir lesen bereits, dass jedes Land sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU seine ganz eigenen und speziellen Regelungen hat. Hier finden wir alle wichtigen Einreisebestimmungen.
Auch die Durchreise beachten
Oft führt uns unsere Reise in den Urlaub durch andere Länder. Dort gilt es ebenso vorher nach den jeweiligen Einreise- bzw. Durchreisebestimmungen zu schauen. Denn was gäbe es Schlimmeres, wenn wir uns anfangs für die Reisebestimmungen unseres Ziellandes informiert haben, aber gar nicht dran gedacht haben, uns auch die Länder anzuschauen, die wir passieren? So kann die Reise abrupt enden. Auch bei der Durchreise anderer Länder müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen beachtet werden. Manche Länder haben wiederum einzelne Durchreisebestimmungen, die Ausnahmen von der Einreise machen können, wie im oben genannten Fall der Hunderassen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unser geliebtes Haustier kann bei Nichtbeachtung der jeweiligen Einreisebestimmungen in Quarantäne genommen werden, bis alle nötigen Behandlungen wie z.B. die Impfung oder eine Wurmkur erfolgt sind. Zudem können vierstellige Geldbußen entstehen. Ebenso kann uns aber auch die Einreise verwehrt werden und wir dürfen erst mit Nachholung der genannten Einreisebestimmungen einreisen. Das heißt unter Umständen den nächsten Tierarzt aufsuchen zu müssen, bevor wir unsere Reise zum Urlaubsziel fortsetzen dürfen. Häufig passiert dies meist außerhalb der Sprechzeiten und wir sind gezwungen unseren Urlaub bis zum nächsten Tag zu pausieren und einen ungewollten Zwischenstopp einzulegen. Einen Tag weniger vom Urlaub der, bei vorheriger Planung, nicht hätte sein müssen.
Leine und Maulkorb griffbereit haben
Trotz der jeweiligen Einreisebestimmungen hat jedes Land seine eigenen Bestimmungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht. Es ist ratsam beides immer griffbereit zuhaben und sich vorab bei der Unterkunft oder dem Tourismusbüro über die dortigen Vorschriften zu informieren. Gerade in Zügen oder Busen kann beides häufig Pflicht sein. Ebenso sollten wir für unsere Fellnase Kotbeutel in der Tasche haben, auch hier schreiben es einige Länder vor bzw. ist es immer gerne gesehen.
Auf einen unbeschwerten, entspannten und tierischen Urlaub mit unserem treuen Freund und Familienmitglied! Denn was gibt es Schöneres?