Wissenswertes

Gekennzeichnet – Doch auch bei Tasso und dem niedersächsischen Hunderegister gemeldet?

9 Mar, 2020

Gekennzeichnet – Doch auch bei Tasso und dem niedersächsischen Hunderegister gemeldet?

Fällt das Wort „Tasso“ in einem Gespräch oder lesen es in einem Artikel, wissen fasst alle Haustierbesitzer Bescheid. Das Kennzeichen von unseren Lieblingen ist wichtig, um sie im Falle eines Verlustes z.B. durch Weglaufen schnell wiederfinden zu können. Doch die Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Die damalige Tätowierung in den Ohren unser Fellnasen ist kaum noch der heutigen Zeit entsprechend. Kleine Microchips, sog. Transponder, die unter die Haut injiziert werden, haben die oftmals schmierige und kaum lesbare Tätowierung abgelöst. Ist unser Liebling, sei es Hund oder Katze, gechippt, ist es besonders sinnvoll ihn oder sie bei Tasso anzumelden.

Mache kennen vielleicht die Situation, dass bei einem Spaziergang der freilaufende Hund plötzlich einem äußerst interessanten Wildtier begegnet und hinterherjagt. Mit seinen üblichen Kommandos lässt er sich nicht mehr abrufen und ist schnell außer Sichtweite verschwunden. Langes rufen und suchen lassen ihn vielleicht nicht wiederfinden.

Eine andere Situation. Unsere Samtpfote, die ihren üblichen Tagesablauf hat, kommt nicht wie sonst nach Hause. Rufen und rascheln mit dem Futter sind ergebnislos. Auch am nächsten Tag ist sie nicht zu sehen.

Schnell ist die Panik groß. Wo ist uns er Liebling? Ist ihm etwas passiert? Vielleicht ist er verletzt? Was ist, wenn ihn wer anderes aufnimmt, da niemand weis zu wem er gehört? Das Gedankenkarussell dreht sich unaufhörlich. Annoncen in regionalen Zeitungen, verteilen von Flyern oder die nähere Umgebung abklappern, sind oftmals sehr mühselig und zeitintensiv. Und leider auch somit einfach nur regional begrenzt.

Dank einer Kennzeichnung des Tieres und der gleichzeitigen Anmeldung bei Tasso kann ein gefundenes Tier schnell seinen eigentlichen Besitzern zugeordnet werden. Egal wo es sich befindet. Der Chip kann z.B. bei einem Tierarzt oder Tierheim sekundenschnell mithilfe eines Lesegerätes abgelesen werden. Ein kurzer Anruf bei Tasso reicht und Tier und Besitzer können wieder zusammenfinden. Auch bei Suchaktionen z.B. für Flyer etc. liefert Tasso den Haltern Service.  

Registriert bitte am besten direkt nach dem Applizieren des Chips euren Liebling bei Tasso. Lasst die Anmeldung nicht erst ein paar Tage liegen. Es kommen genug andere Alltagssachen dazwischen, die eine Registrierung schnell vergessen lassen. Hier könnt ihr euch schnell und kostenlos anmelden. Oftmals bietet die Tierarztpraxis den Besitzern vor Ort auch eine direkte Registrierung bei Tasso an und der Liebling ist vielleicht schon registriert ehe man wieder Zuhause ist.

Nachdem „Tasso“ so bekannt ist und fast alle etwas damit anfangen können, fragen sich jetzt bestimmt manche „Und was war das Andere? Das niedersächsische Hunderegister? Was ist das? Und wofür ist das?

Im niedersächsischen Hunderegister müssen alle Hundehalter und -innen ihren Hund seit dem 1. Juli 2013 anmelden. Dies ist ein zentrales Register, welches von GovConnect GmbH geführt wird, mit Sitz in Deutschland. Grund eines solchen Registers ist:

Laut § 16 Abs. 1 S. 2 NHundG "der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter."

Über der Homepage vom Hunderegister Niedersachsen lässt sich ganz einfach ein sog. Halterkonto anlegen. In diesem muss die 15-stellige Identifikationsnummer des Mikrochips angeben werden. Diese wird z.B. beim Tierarzt direkt im Heimtierausweis hinterlegt. Alle weiteren Angaben wie Haftpflichtversicherung, einem Sachkundenachweis oder eines Fotos sind freiwillig.

Die Registrierung kostet für jeden Hund 17,26 Euro. Wird der Hund über ein Formular oder in einem Telefongespräch gemeldet, kostet dies dagegen je 27,97 Euro. Grund sind die damit verbundenen Personalgebühren.

Wichtig zu wissen; jeder Hund, der in Niedersachen gemeldet ist, muss dort registriert sein. Denn fällt auf, dass ein Hund nicht im niedersächsischen Hunderegister eingetragen ist, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das niedersächsische Hunderegister dient also im Gegensatz zu Tasso nicht der Zurückführung eines Haustieres z.B. bei Verlust, sondern lediglich der Meldung des Tieres samt Halter.

Prüft also bitte am besten direkt nach, ob euer Hund bei Tasso und dem niedersächsischen Hunderegister gemeldet ist und holt dies schnellstmöglich nach.

Kategorien